Südtiroler Gravensteiner
Spirits · GI · 116 Gemeinden
Als geschützte geografische Angabe für Spirituosen ist der Südtiroler Gravensteiner seit dem Jahr 1989 gesetzlich verankert. Seine Herstellung ist streng auf ein definiertes Gebiet von 116 Südtiroler Gemeinden beschränkt, zu denen unter anderem Eppan an der Weinstraße gehört. Diese exakte geografische Eingrenzung unterscheidet den Gravensteiner-Brand von anderen regionalen Obstspirituosen, da er ausschließlich in diesen festgelegten Zonen destilliert werden darf. Ein bemerkenswertes Detail in den offiziellen Registern ist jedoch, dass aktuell null verifizierte Erzeuger für diese spezifische Denomination eingetragen sind. Sie finden hier somit eine theoretisch hochpräzise geschützte Spirituosenspezialität, deren kommerzielle Marktpräsenz unter diesem exakten Herkunftssiegel derzeit ruht.